Mythen der Feuerwehr und gefährliches Unwissen Teil 1

Heute: Der Sicherheitstrupp im Atemschutzeinsatz

Foto: Saskia Meier

(uw) Wohl einer der am meisten zitierten Sätze aus den Unfallverhütungsvorschriften im Zusammenhang mit den Dienst in der Feuerwehr lautet:
“Im Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.”
So der original Wortlaut aus der GUV-V C53(§17 Abs.1).
Was allerdings bei vielen im Gedächtnis bleibt ist: “Bei Rettung von Menschenleben brauchen wir keine Unfallverhütungsvorschriften einhalten.”
Und das ist genau das Problem! Können wir das wirklich? Dürfen wir wirklich zur Menschenrettung alles riskieren? NEIN!
Denn im gleichen Paragraphen steht eben auch: “Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen.”
Und in dem ersten Satz steht ein ganz wichtiges Wort, was gerne überlesen wird: “Einzelfall”. Also die wirkliche Ausnahme und nicht bei jedem Rettungseinsatz bei dem es um Menschenleben geht!
Nun gibt es Bestimmungen in den UVVen, die aber auch keine Ausnahmen zulassen.
Diese sind z.B.  beim Einsatz mit Atemschutzgeräten. Zitat aus der GUV-V C53 §27 Abs. 3: “Je nach der Situation am Einsatzort muss ein Rettungstrupp (gleichzusetzen mit dem Sicherheitstrupp) mit von der Umgebungsatmosphäre unabhängigen Atemschutzgeräten zum sofortigen Einsatz bereitstehen.” “Situationen, in denen kein Sicherheitstrupp bereitzustellen ist, sind in der FwDV7 “Atemschutz” beschrieben.”
Dann werfen wir einen Blick in diese FwDV. Unter Punkt 7.2 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten steht: “An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp (Mindeststärke 0/2/2) zum Einsatz bereitstehen…..” Und weiter: “An Einsatzstellen, an denen eine Gefährdung von Atemschutztrupps weitgehend auszuschließen oder die Rettung durch einen Sicherheitstrupp auch ohne Atemschutz möglich ist, beispielsweise bei Brandeinsätzen im Freien, kann auf die Bereitstellung von Sicherheitstrupps verzichtet werden.”
Das ist die wirklich einzige Ausnahme, die möglich ist!
Ich möchte nie wieder den Satz hören: “Bei Rettung von Menschenleben im Innenangriff kann man auf den Sicherheitstrupp verzichten……”

Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Mythen im Bereich Feuerwehr und ich werde dieses Thema fortsetzen.
Nach den guten Erfahrungen mit Gastartikeln, könnt ihr gerne auch dazu schreiben.
Weiterhin freue ich mich auf eure Kommentare!
(Zum Foto:Das Visier am DIN-Helm wurde vor dem Einstz auch noch entfernt!)
Quellen:
GUV-V C53 UVV “Feuerwehren”
FwDV7 “Atemschutz”

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