Vorb. Brandschutz: Ladestationen für eAutos im Feuerwehrplan eintragen?

eAuto an einer Ladestation

Gastbeitrag von Markus Held

Sind Ladestationen für E-Autos im Feuerwehrplan einzutragen?

In den letzten Monaten ist mir immer wieder die Frage begegnet, ob Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den Feuerwehrplan eingetragen werden müssen. Der nachfolgende Beitrag dient als Anstoß zur Diskussion, wann der Eintrag einer Ladestation im Feuerwehrplan sinnvoll ist.

Im Feuerwehrplan nach DIN 14095 sind besondere Risiken durch Elektrizität aktuell nur bei Hochspannung in Abhängigkeit der Stromart (> 1.000V AC oder > 1.500V DC) anzugeben. Grenzwerte für andere Stromparameter sind in der Norm nicht enthalten. Die momentan in der EU verfügbaren Ladestationen arbeiten nicht mit Hochspannung. Die aktuelle Norm fordert somit keinen Eintrag der Ladestationen im Feuerwehrplan.

Der Eintrag im Feuerwehrplan soll die Einsatzkräfte vor besonderen Gefahren warnen. Somit stellt sich die Frage, ob die aktuellen Normanforderungen (Beschränkung auf Hochspannung unter Berücksichtigung von Stromart und Spannung als Kriterium zur Beurteilung des Risikos durch die Elektrizität) ausreichen oder auch ohne Hochspannung eine erhöhte Gefährdung der Einsatzkräfte durch Elektrizität bei Ladestationen für Elektrofahrzeuge bestehen kann.

Bekanntlich ist die Schwere eines Stromunfalls neben Stromart und Spannung abhängig von der Stromstärke, der Dauer des Stromflusses, der Kontaktflächengröße sowie dem Durchströmungsweg im Körper. Im Hinblick auf die Stromstärke macht es definitiv einen Unterschied, ob die Ladestation 22 kW, 55 kW 350 kW (Link: e-mobilitaet-jetzt-mit-turbo) oder 450 kW (Link: elektrofahrzeuge-in-fuenfzehn-minuten-voll-aufladen) Leistung abgeben kann.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich bei der Erkundung aus der Ferne nicht erkennen lässt, welche Ladeleistung die Ladesäule abgeben kann. Dies ist nur unmittelbar an der Säule ersichtlich. Dazu muss der Nahbereich der Säule zum einen noch erreichbar und zum anderen die Angabe an der Säule noch lesbar sein:

Schild mit diversen Angaben, wie z.B. des Ladestroms links auf der Säule

Kaum zu sehen: Das Schild mit techn. Angaben

               


Je nach Ladesäule ist die Ladeleistung auch direkt am Ladestecker angegeben, oftmals zusammen mit der Stromart:

 

 

 

 

 

 

 


Auf den Ladestationen wird üblicherweise immer die maximale Leistung angegeben. Apps und Internetseiten zur Suche von Ladestationen zeigen üblicherweise auch „nur“ die maximale Leistung und die Art der Ladestation bezüglich des Ladeanschlusses am Fahrzeug an. Erschwerend kommt hier hinzu, dass es keine deutschlandweit einheitliche Erfassung der Ladestationen gibt. Keine App und keine Internetseite kann einen verlässlichen Überblick über alle bestehenden Ladestationen liefern. In der Praxis kann erschwerend hinzukommen, dass die Ladestationen gut versteckt oder durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zugeparkt und somit nur schwer zu finden sind.

Da die Angabe der maximalen Leistungsabgabe am ehesten verfügbar ist, macht es deshalb Sinn, in der Gefahrenabwehr auch mit dieser schnell verfügbaren Information zu arbeiten. Dabei bietet sich das Vorgehen der Gefährdungsbeurteilung aus dem Arbeitsschutz an. Im Arbeitsschutz gilt der Grundsatz: Wenn das Risiko bei der Arbeit dem allgemeinen Lebensrisiko entspricht, dann sind keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich.

Der Standard-Hausanschluss liegt bei ca. 30 kW für das gesamte Einfamilienhaus. Hier lässt sich ein Elektroauto mit bis zu 22 kW laden, wenn der Anwender alle Verbraucher im Gebäude während des Ladevorgangs entsprechend berücksichtigt. Bei einer Ladeleistung über 11 kW muss der zuständige Netzbetreiber der Installation einer Ladeeinrichtung übrigens vorher zustimmen. Als allgemeines Lebensrisiko kann somit die Ladeleistung bis 22 kW, die in allen Gebäuden angetroffen werden kann, angesehen werden, bis es ggf. aus dem Unfallgeschehen weitere Erkenntnisse zu möglichen Grenzwerten gibt.

Aus Sicht des Arbeitsschutzes liegt somit für die eingesetzten Kräfte bei Bränden an Ladestationen mit einer Ladeleistung über 22 kW das Risiko durch Elektrizität über dem allgemeinen Lebensrisiko und deshalb sollten diese Ladestationen in vorhandene Feuerwehrpläne eingetragen werden. Im Textteil des Feuerwehrplans sind, soweit möglich, die technischen Daten der Ladestation (Stromart, Spannung, Stromstärke) sowie die Möglichkeiten der Abschaltung der Stromzufuhr anzugeben.

Markus Held ist hauptberuflich Sicherheitsingenieur (M.Sc.) bei einem Ingenieurbüro und berät Firmen in Fragen der Arbeitssicherheit, des Brandschutzes und des Umweltschutzes. In seiner Freizeit ist er unter anderem Landkreisausbilder bei der Feuerwehr und im Team www.abc-gefahren.de  aktiv.
(Fotos im Beitrag: Markus Held)

 

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