Wenn der Rauchwarnmelder piept…..

(uw) Inzwischen ist die Installation von Rauchwarnmeldern (RWM) in Privatwohnungen in jedem Bundesland vorgeschrieben. In erster Linie soll der RWM die Bewohner vor giftigem Brandrauch warnen. Während man im wachen Zustand Brandrauch recht schnell riecht und reagieren kann, sieht es im Schlaf anders aus. Es besteht dann durchaus die Gefahr im Schlaf zu ersticken, wenn uns keiner weckt. Deshalb ist die Montage der Geräte mindestens in Räumen vorgeschrieben, in denen Personen “bestimmungsgemäß”  schlafen, wie es beispielsweise in der Landesbauordnung für Hessen heißt.

Und fängt der Rauchmelder das Piepen an, hat er entweder Brandrauch erkannt und es brennt nun tatsächlich in dem Raum oder es ist aus einem anderen Grund etwas in die so genannte Rauchkammer gelangt. Das kann Wasserdampf, Tabakrauch oder auch ein kleines Spinnentierchen sein. Ein Fehlalarm ist lästig, kommt aber vor und es ist meist besser, als angebranntes Essen oder Feuer in der Wohnung.

Solange wir zuhause sind, können wir schnell die Ursache erkennen und handeln.
In Abwesenheit der Bewohner hören unter Umständen Passanten oder Nachbarn den Alarm. Und dann? Was ist richtig? Besonders, wenn man von Außen nichts erkennen kann.
Viele Leute sind sich unsicher und rufen die Feuerwehr. Das ist auch gut so.

Wichtig an dieser Stelle ist aber schon mal zu unterscheiden, ob es ein Alarmton ist, oder der Rauchwarnmelder lediglich signalisiert, dass die Batterie getauscht werden muss.
Die Töne unterscheiden sich sehr.  Nähert sich die Batterie dem Ende der Lebensdauer piept ein RWM in Abständen von ungefähr 30 bis 60 sec. nur einmal kurz.

Aber nun zu den Alarmen
Ein Alarm hört sich z.B. so an:

 


Kohlenmonoxidmelder
Seit geraumer Zeit werden auch zusätzlich noch Alarmmelder installiert, die vor Kohlenstoffmonoxid (CO) warnen. Das ist besonders wichtig, wenn man Feuerstätten innerhalb der Wohnung betreibt. Also Gasthermen oder Holzöfen.

Auch hier sollte ein Alarm sehr ernst genommen werden. CO ist hochgiftig, geruchlos und führt innerhalb kurzer Zeit zur Bewusstlosigkeit oder Tod, falls man die entsprechende Dosis eingeatmet hat!
Etwas tückisch ist der Umstand, dass man die Alarmtöne von einem Rauchwarnmelder und einem CO-Melder nicht unterscheiden kann. Es gibt keine Vorschrift über Intervall, Tonhöhe oder Melodie. Lediglich die Lautstärke ist festgelegt.
Ein CO-Melder hört sich bei Alarm z.B. so an:

 

Keinesfalls sollten Einsatzkräfte eine Wohnung unkrontrolliert hinterlassen, weil man keinen Brandrauch, -geruch oder irgendwie sonst ein Feuer feststellen kann. Besonders, wenn keine Personen in der Wohnung zu sehen sind.
Diese könnten bei CO-Alarm bewusstlos auf dem Boden liegen. Hier hilft nur schnelle Rettung.
Also liebe Einsatzleiter: Denkt auch an CO, wenn mal wieder “nur der Rauchwarnmmelder” piept!

Quelle Tonbeispiele: Ei Electronics, Düsseldorf

Dieser Beitrag wurde unter Grundlagen abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.