(uw) Die Anzahl der Solarthermieanlagen, also Solaranlagen zur Erzeugung von Wärmeenergie für Brauchwassererwärmung und/oder Heizungsunterstützung, betrug Ende 2015 2,15 Mio. (1)
Die Zahl der Photovoltaikanlagen gibt der BSW-Solar zum gleichen Zeitpunkt mit 1,53 Mio. an.
Für die Beurteilung der Gefahren im Schadenfall ist es für die Feuerwehr wichtig zu wissen, um welche Art von Solaranlage es sich handelt. Der Begriff Solaranlage bezeichnet ganz allgemein Anlagen, die Sonnenenergie nutzbar machen. Darunter fallen Photovoltaikanlagen oder Solarstromanlagen zur Erzeugung elektrischer Energie mittels Sonnenlicht und Solarthermieanlagen zur Wärmeerzeugung.
Je nach Bauart und Art der Kollektoren lassen sich die Anlagen unterscheiden. In meinen Vorträgen und in den Publikationen zeige ich diese Unterschiede auf. Dass “Ferndiagnosen” aufgrund von Einsatzfotos auch täuschen können, musste ich kürzlich selbst erfahren. Ich war recht fest davon überzeugt, dass bei einem Dachstuhlbrand eine Photovoltaikanlagen beschädigt wurde. Größe und Anzahl der Module, bzw. Kollektoren und die s.g. Indachbauweise auf dem Objekt sprachen für eine Photovoltaikanlage. Nähere Recherchen ergaben aber, dass eine Solarthermieanlage verbaut war. Es reicht eben nicht nur die visuelle Erkundung von Außen.
Meinen Leitsatz: “Die größte Gefahr ist die, die durch mangelhafte Erkundung nicht erkannt wurde!” sollte man also immer in Hinterkopf haben.
Dass Solarthermieanlagen auch Ursache für einen Dachstuhlbrand sein können, beschreibt Dipl. Ing. (FH) Jürgen Hoyer sehr anschaulich in einem Artikel der Zeitschrift Schadenprisma. Das ist eine Zeitschrift für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, so die eigene Beschreibung.
Der sehr lesenswerte Artikel ist als .pdf-Datei auf der Website von Schadenprisma abrufbar.
Hier der Link: “Brände an thermischen Solaranlagen“.