Interschutz – Infrared Power Heater

IMG_8878 (Copy)(uw) Passend zur Jahreszeit möchte ich heute ein Produkt vorstellen, welches ich auf einem recht kleinen Messestand der Interschutz 2015 entdeckt habe. Im Winter, aber auch im Herbst und Frühjahr ist es wichtig, bei verunfallten oder erkrankten Menschen wärmeerhaltende Maßnahmen zu ergreifen. Das lernt man bereits im Erste Hilfe Kurs. Am Einfachsten geht das mit der s. g. Rettungsdecke, die in jedem Kfz.-Verbandkasten ist. Bei sehr tiefen Temperaturen und bei eingeklemmten Patienten in einem PKW nach einem Verkehrsunfall eignet sich eine Rettungsdecke nur als Erstmaßnahme. Dauert die Rettung etwas länger, kann die verbliebene Körperwärme des Verunfallten nicht ausreichen, so dass man aktiv wärmen muss. Auch spezielle Wärmedecken sind aufgrund der oft nötigen Rettungstätigkeiten mittels hydraulischen Rettungsgerät nicht immer gut geeignet. Feuerwehren bei uns in Deutschland nutzen dazu gerne einen Halogenflutlichtstrahler des Beleuchtungssatzes, der auf vielen Löschfahrzeugen zur Beladung gehört. Die nötige elektrische Energie kommt vom mitgeführten Stromerzeuger. Die Feuerwehrleute und Rettungsdienstler kennen das ja.

Da aber dieser Halogenflutlichstrahler ein Gerät zur Beleuchtung von Einsatzstellen ist und zufälligerweise beim Betrieb eine ganze Menge Strahlungswärme erzeugt, wird in meinen Augen nur improvisiert, quasi der Strahler zweckentfremdet.
Markus Hahne,  Entwickler des IP-Heaters und Hauptbrandmeister bei der Berufsfeuerwehr Gütersloh, sagt dazu: ” Die Anwendung von Lichtstrahlern sehe ich mittlerweile sehr kritisch. Bei der Anwendung als Heizgerät handelt es sich um eine so genannte “off Label Anwendung”. Die Anwendung ist häufig zu sehen, deshalb als geplant zu betrachten. Somit muss der Anwender schon im Vorfeld die Gefährdungen beurteilen, die bei dieser Anwendung entstehen, da sie nicht in der Bedienungsanleitung beschrieben sind. Das sieht die neue Betriebssicherheitsverordnung vor.”
Herr Hahne und ich stimmen überein, dass durch die heiße Oberfläche und der notwendige kurze Abstand eine nicht zu unterschätzende Gefahr für den eingeklemmten Patienten und Einsatzkräften ausgeht, wenn Halogenstrahler zum Wärmen benutzt werden. Weiterhin sehe ich noch die Gefahr der Augenschädigung des Patienten durch Blendung. Man kann natürlich argumentieren, dass es besser ist, dass der Verunfallte mal eine Weile die Augen zukneift, anstatt einen Kälteschaden zu bekommen, aber wer möchte dafür die Verantwortung tragen?
Weiterhin kann so ein Strahler auf einem Stativ bei den Rettungsmaßnahmen auch ganz schön im Weg stehen. Um die Abwärme des Strahlers zu nutzen, darf der Abstand zum Patienten nicht zu groß sein.

Gasbetriebenes Heizgerät (Schweden) Foto: Frank Eisenblätter

Gasbetriebenes Heizgerät (Schweden)
Foto: Frank Eisenblätter

In Skandinavien nutzt man mobile Warmluftgebläse die über einen Schlauch, ähnlich dem eines Abluftrockners, Wärme in das verunfallte Fahrzeug blasen. In Schweden verwendet man gasbetriebene Heizgebläse, wie man sie bei uns als kleine Zeltheizung kennt.
Elektrische Gebläselüfter, wie sie im Haushalt benutzt werden, sind für den Einsatz bei der Feuerwehr nicht geeignet. Sie erfüllen nicht den notwendigen Schutz gegen äußere Einflüsse und auch die Anschlussleitung und der Netzstecker erfüllen beispielsweise nicht die Anforderungen. In Deutschland werden meines Wissens keine Warmluftgebläse in der Unfallrettung eingesetzt.

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Feuerwehr-Flutlichtstrahler in LED-Technik

Ein weiteres Problem stellt der Einzug der LED-Technik für die Einsatzstellenscheinwerfer dar. Ein LED-Flutlichtstrahler erzeugt nur relativ wenig Strahlungswärme und so kann man damit wirklich nur beleuchten. LED-Leuchten haben im Vergleich zur benötigten Leistung eine größere Lichtausbeute und sind robuster, was Erschütterungen betrifft.  Aber sie sind nicht zum Wärmeerhalt geeignet.

Die Technologie, die Markus Hahnes für sein Gerät, den IP-Heater verwendet ist in anderen Bereichen, wo Wärmestrahlung zum Heizen benötigt werden, längst etabliert. Die Infrarot-Strahlung. In der Tierzucht und Tierhaltung benutzt man Infrarot-Wärmelampen. Auch in der Medizin verwendet man Infrarotwärme. In Wintergärten und Terrassen gibt es Wärmestrahler, die mit diesem Prinzip arbeiten. Die Technik ist also schon vorhanden. Damit man diese bei Feuerwehren anwenden kann, müssen die Geräte dazu geeignet sein und auch gewissen Sicherheitsanforderungen entsprechen.

IP-Heater

IP-Heater

Das Gerät, welches zur Interschutz 2015 vorgestellt wurde, ist extra für die Anwendung bei Feuerwehren und im Rettungswesen entwickelt worden. Der große Vorteil des Infrarotstrahlers ist gute Wärmeabgabe auf Distanz. Bei der Unfallrettung wird der Strahler wie ein Halogenfluter auf einem Stativ, aber außerhalb des unmittelbaren Arbeitsbereichs Unfallrettung aufgestellt. Das Gehäuse ist thermisch entkoppelt, so dass man das Gerät auch im Betrieb bewegen kann. Neben den für den Feuerwehreinsatz erforderlichen mechanischen und elektrischen Eigenschaften gemäß der UVV Feuerwehren und DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Betriebsmittel) besitzt der IP-Heater z. B. noch eine weitere Sicherheitseinrichtung. So überwacht eine Elektronik abrupte Lageänderungen oder Erschütterungen, um das Gerät stromlos zu schalten, falls es umfallen sollte oder das Infrarotleuchtmittel bricht.
Weitere techn. Daten:
– Abmessung 550 x 350 x 220 mm
– Gewicht 10 kg
– Spannung 230 V
– Leistungsaufnahme 2000 Watt
– Schutzart IP 65
Derzeit steht der IP-Heater kurz vor der Markteinführung und es gibt bereits interessierte Fachhändler für den Vertrieb.
Außer dem Einsatz bei einem Verkehrsunfall gibt es natürlich noch etliche Anwendungsmöglichkeiten im Bereich Rettungsdienst und Katastrophenschutz.
Eine günstigere Version mit Schutzart IP 23 zur reinen Verwendung als Zeltheizung ist gerade in der Entwicklung.

Markus Hahne wird mich auf dem Laufenden halten und sobald Preis und Händler bekannt sind, werde ich nachberichten.

Flyer IP-Heate

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